Der Bund beteiligt sich bei der Finanzierung der eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen. Gesuche können online eingereicht werden. Wie es funktioniert und ob auch du profitieren kannst, erfährst du in unserem Beitrag.
Absolventinnen und Absolventen von Kursen, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, werden direkt via Bund finanziell zu unterstützt. Diese Unterstützung regelt die Finanzierung schweizweit einheitlich. Gingen die finanziellen Leistungen der Kantone früher an die Anbieter von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen (angebotsorientierte Finanzierung), sind es seit 2018 die Kursabsolvierenden selbst, welche von den Beiträgen profitieren (subjektorientierte Finanzierung). Der Bund trägt bis zu 50 Prozent der Kurskosten. Die Obergrenze liegt bei 19’000 Franken (Berufsprüfung) beziehungsweise 21’000 Franken (höhere Fachprüfung).
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Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
- Du hast einen vorbereitenden Kurs auf eine eidgenössische Prüfung absolviert. Wenn der gewählte Kurs auf der Liste steht, kannst du Bundesbeiträge beantragen. Ob dies der Fall ist, findest du hier heraus: Liste der Kurse
- Du hast die Kursgebühren bezahlt. Die Rechnung und die Zahlungsbestätigung der Kursanbieter lauten auf deinen Namen. Wichtig: Bewahre die Rechnung und die Zahlungsbestätigung auf.
- Du hast die eidgenössische Prüfung absolviert. Du kannst die Bundesbeiträge erst beantragen, nachdem du die eidgenössische Prüfung absolviert hast. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Wichtig: Bewahre die Prüfungsverfügung auf (ausgestellt durch die Prüfungsträgerschaft).
- Du wohnst in der Schweiz. Du musst zum Zeitpunkt der eidgenössischen Prüfung deinen steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Mit dieser Unterstützung kannst du rechnen
- Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, erstattet dir der Bund 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurück. Diese sind auf der Zahlungsbestätigung des Kursanbieters aufgeführt.
- Für die Berufsprüfung erhältst du maximal 9500 Franken.
- Für die höhere Fachprüfung erhältst du maximal 10500 Franken.
- Wenn du zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolvierst, kannst du die Kursgebühren kumulieren.
Antrag auf Teilbeiträge vor Absolvieren der eidgenössischen Prüfung
Du kannst die Kursgebühren bis zum Absolvieren der eidgenössischen Prüfung nicht selber tragen? Dann stelle einen Antrag auf Teilbeiträge. Voraussetzungen: Deine direkte Bundessteuer beträgt weniger als 88 Franken (letzte Steuerveranlagung) und du verpflichtest dich, die eidgenössische Prüfung innerhalb von 5 Jahren zu absolvieren. Wird dein Antrag bewilligt, kannst du bereits während des Kursbesuchs Teilbeiträge beantragen (jeweils für angefallene Kursgebühren von mindestens 3500 Franken). Achtung: Absolvierst du die eidgenössische Prüfung nicht fristgemäss, musst du die Teilbeiträge zurückzahlen.
Zwei Beispiele
Laura bezahlt für den vorbereitenden Kurs auf die Berufsprüfung 12000 Franken. Sie hat Anspruch auf einen Bundesbeitrag von 6000 Franken.
Mirko absolviert zur Vorbereitung auf die höhere Fachprüfung zwei vorbereitende Kurse. Die anrechenbaren Kursgebühren betragen insgesamt 23000 Franken. Mirko erhält den maximal möglichen Bundesbeitrag von 10500 Franken.
Checkliste - So kommst du zu deinem Bundesbeitrag
- Du checkst, ob du die Voraussetzungen erfüllst.
- Du registrierst dich über das Onlineportal.
- Du lädst die Rechnung, die Zahlungsbestätigung und die Prüfungsverfügung hoch.
- Der Bund prüft danach deine Angaben. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird dir den Bundesbeitrag ausbezahlt.