Gepostet 05.03.2026, Bildung Schweiz
Entdecke die offiziellen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für HF-Diplome und eidgenössische Abschlüsse der höheren Berufsbildung auf Tertiärstufe in der Schweiz.
Mit den Titeln «Professional Bachelor» und« Professional Master» erhält die höhere Berufsbildung in der Schweiz eine stärkere und verständlichere Position, national wie international. Die Titelzusätze machen sichtbar, was in der Praxis bereits Realität ist: Berufsbildung auf Tertiärstufe, die sich durch hohe Qualität und Relevanz für den Arbeitsmarkt auszeichnet.
Der Titelzusatz Professional Bachelor kann bei folgenden eidgenössisch anerkannten Abschlüssen der höheren Berufsbildung verwendet werden:
Der Titelzusatz Professional Master gilt ausschliesslich für:
Voraussetzung:
Der Abschluss muss eidgenössisch anerkannt sein und zur höheren Berufsbildung der Schweiz gehören.
Die Titelführung von Professional Bachelor und Professional Master ist gesetzlich geregelt. Die Titelzusätze werden immer gemeinsam mit dem offiziellen eidgenössischen Abschluss geführt.
Bei HF-Diplomen (Höhere Fachschule) darf der Titelzusatz eine fachliche Vertiefung mit «in …» enthalten. Diese Schreibweise verbessert die internationale Verständlichkeit und hebt den studiengangsbezogenen Charakter der HF-Ausbildung hervor.
Beispiel HF (korrekte Schreibweise):
Der Zusatz «in Computer Science» ist zulässig und stellt keinen akademischen Bachelorabschluss dar.
Bei eidgenössischen Berufsprüfungen (BP) und höheren Fachprüfungen (HFP) wird kein fachlicher Zusatz («in …») verwendet. Diese Abschlüsse sind funktions- und rollenbezogen, nicht studiengangsbezogen.
Beispiele:
Nicht zulässige Schreibweisen
Wer einen Professional Bachelor oder Professional Master anstrebt, findet auf bildung-schweiz.ch eine umfassende Übersicht der anerkannten Ausbildungen auf Tertiärstufe. Von technischen Berufsfeldern über Wirtschaft bis zu Gesundheit und Soziales – die Angebote der Höheren Fachschulen (HF) und der eidgenössischen höheren Fachprüfungen (HFP) decken ein breites Spektrum ab.
Alle HF- und HFP-Bildungsangebote auf bildung-schweiz.ch entdecken
Der eidgenössische Abschluss der höheren Berufsbildung steht im Lebenslauf immer im Vordergrund. Der Titelzusatz Professional Bachelor oder Professional Master dient der Einordnung des Qualifikationsniveaus, insbesondere im internationalen Kontext.
Ausbildung
Englische Version für internationale Bewerbungen
Die Titelzusätze Professional Bachelor und Professional Master dürfen voraussichtlich ab 1. Juli 2026 offiziell geführt werden. Die Referendumsfrist ist am 17. April 2026 abgelaufen. Das formelle Inkrafttreten bestimmt der Bundesrat; das SBFI geht von Ende Sommer 2026 als frühestmöglichem Zeitpunkt aus. Bereits erworbene Abschlüsse (HF-Diplome, eidg. Fachausweise, eidg. Diplome) profitieren automatisch von den neuen Titelzusätzen – ohne neue Prüfung oder neues Diplom.
Nein. Professional Bachelor und Professional Master sind Titelzusätze der höheren Berufsbildung in der Schweiz und keine akademischen Hochschultitel.
Sie ersetzen weder einen Bachelor noch einen Master einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule. Die Titelzusätze dienen ausschliesslich der Einordnung eidgenössisch anerkannter Berufsabschlüsse auf der Tertiärstufe.
Beide Abschlüsse sind auf der Tertiärstufe angesiedelt – doch sie unterscheiden sich grundlegend in Weg, Zulassung und Profil:
| Professional Bachelor | Bachelor FH | |
|---|---|---|
| Bildungsweg | Höhere Berufsbildung (HF, BP) | Fachhochschule |
| Zugang | Eidg. Berufsabschluss + Berufspraxis | Berufsmaturität oder Passerelle |
| Ausrichtung | Stark praxisorientiert, berufsbegleitend | Akademisch-angewandt |
| Abschluss | Eidg. Diplom HF / Fachausweis + Titelzusatz | Bachelor of Science / Arts FH |
| Gleichwertig? | Gleichwertig auf Tertiärstufe B | Tertiärstufe A |
Wichtig: Der Professional Bachelor berechtigt nicht automatisch zur Zulassung an einer Fachhochschule oder Universität. Die Zulassung erfolgt weiterhin individuell («sur dossier») und liegt im Ermessen der jeweiligen Hochschule.
Die Titelzusätze gelten ausschliesslich für eidgenössisch anerkannte Abschlüsse der höheren Berufsbildung:
Andere Abschlüsse sind nicht berechtigt, diese Titelzusätze zu führen.
Ja. Bei HF-Diplomen (Höhere Fachschule) ist es zulässig, den Titelzusatz mit einer fachlichen Vertiefung («in …») zu ergänzen.
Diese Schreibweise verbessert die internationale Verständlichkeit und betont den studiengangsbezogenen Charakter der HF-Ausbildung.
Beispiel:
Dipl. Informatiker HF, Professional Bachelor in Computer Science
Bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen ist ein solcher Zusatz nicht erlaubt.
Im Lebenslauf steht immer der eidgenössische Abschluss der höheren Berufsbildung im Vordergrund. Der Titelzusatz wird ergänzend geführt und dient der klaren Einordnung des Qualifikationsniveaus.
Beispiel (Deutsch):
Dipl. Informatiker HF, Professional Bachelor in Computer Science
Höhere Fachschule XY, Schweiz
Beispiel (Englisch):
Diploma of Higher Education (HF), Professional Bachelor in Computer Science (Switzerland)
Die Schweiz hat die Titelzusätze eingeführt, um die höhere Berufsbildung international besser verständlich zu machen und ihre Sichtbarkeit auf Tertiärstufe zu erhöhen.
Ziel ist eine stärkere Positionierung praxisnaher Berufsabschlüsse, insbesondere im Vergleich zu akademischen Hochschulabschlüssen, sowie ein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.