auf Anfrage
08.01.2027
04.12.2026
64 Stunde(n)
CHF 2'500.00
Kein Abschluss
Angesprochen sind Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen wie Psychologie, Pädagogik oder Recht mit Aufgaben im Erwachsenenschutz, die ihre Handlungskompetenz erweitern und vertiefen möchten.
Ziele:Die Teilnehmenden
Eigene Vorsorge: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Der Selbstbestimmung der schutzbedürftigen Person kommt im neuen Erwachsenenschutzrecht eine grosse Bedeutung zu. Errichtung, Wirkungen und Widerruf des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung werden diskutiert und ihre Bedeutung wird anhand ausgewählter Fallbeispiele erläutert.
Gesetzliche Vertretungsrechte
Als weitere Vorstufe zu den behördlichen Massnahmen regelt das neue Erwachsenenschutzrecht für urteilsunfähige Personen gesetzliche Vertretungsrechte. Dabei geht es um die Vertretung durch den Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner im rechtsgeschäftlichen Bereich sowie bei medizinischen Massnahmen. Wissen zu vertretungsberechtigten Personen, zu Voraussetzung und Umfang der Vertretungsbefugnis sowie zur Rolle der KESB wird vermittelt.
Subsidiarität in Abklärungen
Die Abklärung und Vermittlung von subsidiären privatrechtlichen Hilfsangeboten und der Hilfe aus dem privaten Umfeld bildet einen wichtigen Teil der Prüfung von Erwachsenenschutzmassnahmen sowie der Entscheidfindung, ob die Beistandschaft erforderlich ist. Dabei spielen die Faktoren, die die Inanspruchnahme der freiwilligen Unterstützungsangebote fördern, eine wichtige Rolle. An diesem Kurstag erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in die Methodik der Prüfung von Erwachsenenschutzmassnahmen unter Berücksichtigung der Subsidiarität und lernen einige Abklärungsinstrumente kennen.
Beistandschaften im Erwachsenenschutz
Die vertiefte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Arten von Beistandschaften und deren Kombinationsmöglichkeiten ermöglicht den Teilnehmenden, im Einzelfall individuell angepasste Massnahmen zu formulieren. Aufträge der Behörde und Kompetenzen der Mandatsführenden sowie die Anforderungen an Berichte und Anträge werden praxisnah erarbeitet. Spezialfragen in Zusammenhang mit dem Beginn und dem Ende der Mandatsführung werden diskutiert.
Vermögensverwaltung und Zusammenarbeit Behörde – Mandatsperson
Die Einkommens- und Vermögensverwaltung von Personen, für die eine Erwachsenenschutzmassnahme errichtet wurde, ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. In der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) wurden gesamtschweizerische Sorgfaltsmassstäbe definiert. Diese werden beleuchtet und die Aufgaben der verschiedenen Akteure (KESB, Mandatsträgerin und Mandatsträger wie auch Banken) vermittelt. Ausserdem wird die Abgrenzungsproblematik zwischen Bewilligungen nach VBVV und Rechtsgeschäften, für welche eine Zustimmung im Sinne von Art. 416 ZGB notwendig ist, thematisiert.
Fürsorgerische Unterbringung
Eine fürsorgerische Unterbringung ist eine staatliche Zwangsmassnahme, welche ärztlich oder behördlich angeordnet werden kann. Der Unterricht fokussiert auf die Voraussetzungen einer fürsorgerischen Unterbringung, aber auch auf Massnahmen, die mit der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik in Zusammenhang stehen. Weiter wird auf die Verfahrensregeln eingegangen, die nur in den Grundsätzen durch das Bundesrecht geregelt werden. Zudem werden die ambulanten Massnahmen beleuchtet, die ausschliesslich dem kantonalen Recht vorbehalten sind.
Erwachsenenschutz und Menschen mit Demenz
Mit der längeren Lebenserwartung wächst in den westlichen Industrienationen das Risiko, an einer Demenz zu erkranken. Für die Begleitung von demenzkranken Menschen im Rahmen einer Erwachsenenschutzmassnahme erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in das Krankheitsbild, den Krankheitsverlauf und die vielfältigen Auswirkungen auf das Individuum sowie das soziale Umfeld und die Mandatsführung.
Mandate mit medizinischer Vertretung
Die Aufgabe einer Beistandsperson zur medizinischen Vertretung findet sich in den unterschiedlichsten Mandaten. Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Selbstbestimmung und Partizipation und Unklarheiten bezüglich des Handlungsspielraums der Beistandsperson sind in der Praxis keine Seltenheit. Was beinhaltet eine Vertretung bei medizinischen Massnahmen? Wie kann rechtzeitig eine Basis für künftige Entscheide gelegt werden? Auf diese und andere Fragen wird im Kurs genauer eingegangen.
Praxistag
Die Teilnehmenden setzen sich in Gruppen anhand konkreter Fälle mit dem neuen System und häufig auftretenden Fragestellungen im Erwachsenenschutzrecht auseinander. Die Veranstaltung dient der Repetition und Festigung der Grundsätze des Erwachsenenschutzes.
Departement Soziale Arbeit
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